Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob das Recht auf Vorsteuererstattung in grenzüberschreitenden Fallgestaltungen nach denselben Grundsätzen erfolgt wie in rein innerstaatlichen Konstellationen und sollte dies nicht der Fall sein, nach welchen Kriterien die Vorsteuervergütung in grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen erfolgt.
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