§ 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB normiert die Strafbarkeit von Cyber-Grooming und soll Kinder besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Bereits im Vorfeld stattfindende Handlungen sind danach strafbar. Diese Arbeit untersucht das Phänomen und prüft die Legitimation der Norm in ihrer aktuellen Fassung.
We publiceren alleen reviews die voldoen aan de voorwaarden voor reviews. Bekijk onze voorwaarden voor reviews.