Dieser Band enthält den Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) 2007: Die AVV-Rahmenüberwachung regelt die Zusammenarbeit von Behörden, Bund und Ländern und trägt zum einheitlichen Vollzug lebensmittel- und weinrechtlicher Vorschriften bei. Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen Produkt-Proben genommen werden. 0,15 bis 0,45 Prozent der Proben werden im Rahmen des BÜp untersucht.
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