
Die Übertragung von Aufgaben auf die Ausschüsse des Bundestages ist eine verfassungspolitische Realität, deren Bedeutung für die praktische Arbeit des Bundestages nicht unterschätzt werden kann. Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Bundestages finden in den Ausschüssen statt, indem diesen die Vorbereitung von Plenarbeschlüssen und die Ausübung von Kontroll-, Informations- und Untersuchungsrechten übertragen werden. Dem steht die verfassungsrechtliche Tatsache gegenüber, dass das Ausschusswesen in weiten Teilen nicht ausdrücklich geregelt, sondern stark durch parlamentarische Traditionen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt ist. Besondere Relevanz gewinnt die Frage nach den Grenzen solcher Übertragungen, wenn Aufgaben, die traditionell durch das Plenum wahrgenommen wurden, nicht nur zur Vorbereitung, sondern sogar zur plenarersetzenden Wahrnehmung auf Ausschüsse übertragen werden sollen.
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