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In der politikwissenschaftlichen Forschung der Bundesrepublik sind mit wenigen Ausnahmen die Kirchen unbeachtet geblieben. Dies ist um so erstaunlicher, als es allgemein akzeptierte Tatsache ist, daß die Kirchen im gesellschaftlich-politischen System eine hervorgehobene Rolle einnehmen. Die Darstellung der Deutschlandpolitik der Evangelischen Kirche vom Kriegsende bis zur staatlichen Wiedervereinigung Deutschlands stellt zwar nur ein - zumal ein historisch abgeschlossenes - Segment dar, doch kann es exemplarisch in politikwissenschaftlicher wie in historischer Perspektive das Verhältnis der Evangelischen Kirche zu Staat, Demokratie und Gesellschaft in Deutschland veranschaulichen. Sie mag ein Beitrag sein, das weite Feld unbearbeiteter Forschungsfragen zur Rolle der Kirchen im Staats- und Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland in Ansätzen zu bestellen.
Die Evangelische Kirche verfolgte von Anfang an eine pragmatische Deutschlandpolitik, deren Prämisse eine auf Versöhnung beruhende deutsche Außenpolitik war. Die Wiederaufrüstungsdiskussion der 50er Jahre zeigte jedoch die starken innerkirchlichen Widersprüche und ihre deutschlandpolitische Handlungsunfähigkeit. Nur die gesamtdeutschen Kirchentage blieben sichtbarer Ausdruck der Forderung nach der Einheit des deutschen Volkes. In den 60er Jahren bereitete vor allem die Ost-Denkschrift mit ihrem Versöhnungsgedanken den Boden für die Entspannungspolitik der folgenden beiden Dekaden. Dabei zeigte sich jedoch, daß für die Kirche aus der Not der friedlichen Koexistenz zweier deutscher Staaten eine Tugend geworden war, die die Zweistaatlichkeit Deutschlands geradezu als Voraussetzung einer europäischen Friedensordnung postulierte. EKD und BEK, die durch ihre »besondere Gemeinschaft« einen wesentlichen Anteil am Zusammenhalt der deutschen Nation hatten, unterstützten trotz kontroverser Diskussionen den Prozeß der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands.
Das Gesellschafts- und Staatsverständnis der Evangelischen Kirche in Deutschland wandelte sich grundsätzlich. Während in den Anfangsjahren in der EKD ein vordemokratisches Deutungskonzept auf der Grundlage eines Rechristianisierungsanspruches vorherrschte, wurde spätestens in den 70er Jahren die traditionelle Demokratiefremdheit zugunsten eines sozialethisch fundierten Verständnisses des parlamentarisch-demokratischen Systems überwunden.