
Der 2., neu bearbeitete Kommentar bildet in bewährt komprimierter Form die wesentlichen Änderungen ab, welche die Novelle zum Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), kundgemacht im BGBl. I Nr. 30/2024, in Kraft getreten am 01.01.2025, mit sich bringt. Es werden sowohl die neuen, eigenständigen materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen besprochen als auch auf die künftige Digitalisierung der planlichen Darstellung sowie auf das übergeordnete Ziel des Flächenrecyclings eingegangen.
Gerade in Ansehung der äußerst komplizierten Recyclingholzverordnung und der noch schwerer verständlichen Recyclingbaustoffverordnung kommt dem ALSAG besondere Bedeutung zu.
Wenn gesetzliche Voraussetzungen dieser Verordnung nicht punktgenau eingehalten werden, entsteht sofort eine Beitragspflicht gemäß
3 ff ALSAG, allenfalls in Millionenhöhe.
Gerade die Novelle 2024 zum ALSAG hat jede Menge Veränderungen gebracht.
Durch die mittlerweile 37-jährige Beschäftigung des Autors mit dem Vollzug des ALSAG leistet der Kommentar eine wesentliche Hilfestellung bei der Anwendung in der Praxis.
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