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Die Regulierung von Zugangsfragen zählt zu den drängenden Fragestellungen unserer Zeit. So beschreibt Jeremy Rifkin unsere Zeit bereits als »age of access« und geht davon aus, daß es in Zukunft weniger um die Regelung von Eigentumsverhältnissen als um die Gewährleistung von Zugang zu bestimmten Infrastrukturen gehen wird. Diese Zugangsprobleme stellen sich in einer Vielzahl von Bereichen wie z. B. dem Telekommunikationssektor, aber auch dem Rundfunkbereich.
Die vorliegende Dissertation hat die Regulierung der digitalen Infrastruktur, der sogenannten »digitalen Vertriebsdienstleistungen« zum Gegenstand. Diese Vertriebsdienstleistungen beinhalten zum einen technische Komponenten wie Multiplexing, Verschlüsselung und Playout. Zum anderen zählen auch inhaltsbezogene Serviceangebote wie die Bündelung der digitalen (Pay-TV-)Programme zu sog. Bouquets dazu. Diese Leistungen werden in Deutschland nur von wenigen Unternehmen erbracht, während andere Unternehmen für die Verbreitung ihrer digitalen Fernsehprogramme und anderer digitaler Inhalte auf die Nutzung fremder Infrastruktur angewiesen sind. Claudia Rinke untersucht daher, ob und wie jene Unternehmen, die über digitale Infrastrukuren verfügen, verpflichtet werden können, Dritten Zugang zu ihren Einrichtungen zu gewähren.
Dabei wird zunächst der rundfunkrechtliche Regelungsansatz dargestellt und auf seine Zweckmäßigkeit untersucht. Im Anschluß daran erläutert die Autorin die telekommunikationsrechtliche Gesetzgebung zur Lösung von Zugangsfragen und überprüft sie auf ihre Anwendbarkeit auf die digitalen Vertriebsdienstleistungen. Im zweiten Teil der Arbeit wird auf die englische Regulierung zum digitalen Fernsehen eingegangen. Eine Untersuchung der englischen Communications Acts ist im Hinblick auf die Lösung von Zugangsfragen lohnend, da diese Gesetzgebung dem Umstand Rechnung trägt, daß in der digitalen Welt die Grenzen zwischen Rundfunk und Telekommunikation zunehmend verwischen. In Großbritannien werden daher die digitalen Vertriebsdienstleistungen einem Doppelregime von Rundfunk- und Telekommunikationsrecht unterworfen.
Die Verfasserin formuliert schließlich einen eigenen Ansatz zur Regulierung der Zugangsprobleme des digitalen Fernsehens, welcher sich an der britischen Gesetzgebung orientiert, aber auch die deutschen verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.