Die Arbeit befasst sich anlässlich des Vorbringens einiger Bundesländer auf der 94. Justizministerkonferenz im Jahr 2023 mit diesen Fragen. Hierzu wird die Anwendbarkeit relevanter Straftatbestände unter Berücksichtigung des jeweiligen Strafzwecks und Studien zur Aktivität des Gehirns in virtuellen Räumen untersucht, um anschließend eine Bewertung der Strafwürdigkeit metaversespezifischer Sachverhalte vornehmen zu können. Daneben beschäftigt sich die Arbeit auch mit materiell-strafrechtlichen Fragen zu künstlicher Intelligenz sowie virtuellen Vermögenswerten.
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