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Der Verfasser beschäftigt sich mit den Grundlagen der aus den USA stammenden ökonomischen Theorie des Rechts sowie mit der Verwertbarkeit der durch sie gewonnenen Erkenntnisse im deutschen Recht. Es werden zunächst allgemein die Möglichkeiten und Grenzen der ökonomischen Theorie dargestellt und anschließend durch Beispiele aus dem Arbeitsrecht illustriert. Durch eine umfassende Aufarbeitung gerade auch der jüngeren Entwicklungen in der positiven und normativen ökonomischen Theorie trägt die interdisziplinäre Arbeit dazu bei, Mißverständnisse und Vorurteile, die seit jeher gegen diese im Vordringen begriffene Strömung bestehen, zu beseitigen und so den Weg für eine fruchtbarere Zusammenarbeit von Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften zu ebnen.
Dabei geht der Autor auch der Frage nach dem Adressaten der ökonomischen Theorie nach. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß die Bedeutung der Rechtsökonomik nicht zuletzt durch die in jüngerer Zeit sowohl bei der Gesetzgebung als auch bei der Rechtsprechung verstärkt zu beobachtende Sensibilisierung für die Probleme der Knappheit, Effizienz, Transparenz und Akzeptanz steigt. Der Verfasser weist nach, daß die Integration rechtsökonomischer Erkenntnisse innerhalb gewisser Grenzen sowohl rechtlichen als auch tatsächlichen Bedenken standhält.
Andererseits wird auf die Feststellung Wert gelegt, daß die ökonomische Theorie - entgegen ihrem früheren Selbstverständnis - dem Rechtssystem keine normativen Vorgaben machen kann, so daß die Entscheidungskompetenz über Wertungsfragen bei diesem verbleibt. Der Wert der ökonomischen Rechtstheorie für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsprechung liegt darin, das Argumentationsspektrum zu erweitern, indem Größen und Zusammenhänge sichtbar gemacht werden, die für die Lösung eines Problems bedeutsam sein können und die ohne sie unberücksichtigt blieben.