Die Arbeit setzt sich mit der Strafrechtsintegration in der Europäischem Union auseinander, vor dem Hintergrund der Überführung dieses Bereichs in den supranationalen Rechtsrahmen durch den Vertrag von Lissabon. Dabei wird die Rechtsgrundlage der Mindestharmonisierung im Strafrecht vor und nach diesen Änderungen analysiert.
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