Vortrag, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 18. April 2001.
Der Text greift unterschiedliche Ausprägungen kollektiver Verantwortung im Strafrecht auf: von der individuellen Zurechnung kollektiven Handelns, insbesondere bei bestimmten Teilnahmeformen, über die unmittelbare Zurechnung zu Kollektiven als einem Problembereich vor allem des Wirtschafts- und Völkerstrafrechts, bis hin zu einer den einzelnen Täter entlastenden sozialen Mitverantwortung Dritter.
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