Zentral ist die Erkenntnis, dass das Betriebsrisiko anhand der Kriterien der Fremdbestimmtheit und Fremdnützigkeit bestimmt werden kann, wenn die subtilen Formen faktischer Fremdsteuerung beachtet werden. Zudem werden die spezifischen Schadensrisiken der betrieblichen Nutzung privater IKT anhand der Frage untersucht, inwieweit die mit dem Eigentum verbundene Rechtsstellung des Arbeitnehmers die Organisationsverantwortung des Arbeitgebers überlagert. Weiterhin widmet sich die Arbeit der Haftung von Arbeitskollegen untereinander, insb. der gerade beim Einsatz privater IKT komplizierten Durchsetzung des Freistellungsanspruchs gegen den Arbeitgeber.
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