Der Gesetzentwurf und seine Begründung wurden für die Neuauflage grundlegend überarbeitet. Dies haben nicht nur aktuelle medizinische Entwicklungen, sondern auch die weiterhin rechtspolitisch äußerst kontrovers geführte Diskussion der Sterbehilfe nahegelegt. Gerade auch die neue Rechtsprechung nach der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben vom 26. Februar 2020 eröffnet neue kritische Perspektiven in der rechtswissenschaftlichen Debatte. Vor diesem Hintergrund bietet auch die Aktualisierung der rechtsvergleichenden Perspektive zugleich die Möglichkeit, sich der eigenen Position in der ganzen Vielfalt von Regelungsmöglichkeiten und Regelungsalternativen zu vergewissern. Auf diese Weise kann es dem Bundesgesetzgeber gelingen, seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die Suizidprävention und Sterbehilfe angemessen zu regeln.
"Das [...] Buch leistet einen wichtigen Beitrag nicht nur zur rechtswissenschaftlichen, sondern auch zur gesellschaftlichen Diskussion der Sterbehilfe. Zu hoffen ist, dass sich der Gesetzgeber im Zuge der anstehenden Reform den ganzheitlichen Ansatz des Augsburg-Münchner-Hallescher Entwurfs zu eigen macht oder zumindest einzelne Elemente [...] durch eine Fachkommission übernimmt."
Alexander Brade MedR (2021) 39, 316
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