Die Arbeit beschäftigt sich mit der Legitimierbarkeit einer strafrechtlichen Sonderverantwortung des Produktherstellers für bereits in Verkehr gebrachte Produkte. Sie zeigt bestehende Strafbarkeitslücken auf und unterbreitet nach einer Konkretisierung des zu fordernden Pflichtenumfangs einen Gesetzesvorschlag, um diese zu schließen.
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