In der Liquidation von Personengesellschaften begründet die sog. Durchsetzungssperre die Undurchsetzbarkeit der einzelnen Zahlungsansprüche, die aus dem Gesellschaftsverhältnis herrühren. Das Werk befasst sich mit der Frage, ob die Verjährungsfristen dieser Ansprüche während der Liquidationsphase weiterlaufen oder Verjährungshemmung eintritt.
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