Der Staat und seine Behörden präsentieren sich in der Öffentlichkeit wahrnehmbar anders als noch vor einigen Jahren. Ihre anfängliche kommunikative Zurückhaltung haben insbesondere Polizei- und Feuerwehrbehörden abgelegt - mithin Behörden, die mit Aufgaben der Gefahrenabwehr betraut sind. Sie betreiben aktiv Öffentlichkeitsarbeit, um eigene Maßnahmen zu erläutern, für Akzeptanz zu werben und sich selbst als attraktive Arbeitgeber darzustellen. Das geschieht zu einem erheblichen Teil in Sozialen Netzwerken, deren Regeln und Gepflogenheiten sich von den Rahmenbedingungen tradierter staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wesentlich unterscheiden. Dadurch hat es der Staat heute selbst in der Hand, eine besondere Vielzahl an Menschen innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.
Die Arbeit nimmt die Anforderungen des Verfassungsrechts in den Blick, denen Behörden unterhalb der Ministerialebene im Allgemeinen sowie Gefahrenabwehrbehörden im Besonderen gerecht werden müssen. Dabei wird der praktische Umgang gefahrenabwehrbehördlicher Öffentlichkeitsarbeit - etwa und insbesondere für Soziale Netzwerke - ebenso beleuchtet wie eine Empfehlung an die Gesetzgeber zur Schaffung einer hinreichenden rechtlichen Grundlage gegeben wird.