Quis iudicabit? Wer entscheidet letztverbindlich darüber, wo die Kompetenzen der EU enden? Eine Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen in den Mitgliedstaaten sowie der Unionsverträge zeigt: Die Ultra-vires-Kontrolle ist ein Institut des Unionsrechts. Benedikt Riedl untersucht, welche Rolle der EuGH und die Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Ultra-vires-Verfahren einnehmen. Vor dem Hintergrund der komplexen Herausforderungen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im 21. Jahrhundert analysiert er die Funktion der Ultra-vires-Kontrolle als demokratiesichernden Kontrollvorbehalt innerhalb der europäischen Rechtsordnung. Er zeigt, dass eine kooperative Anwendung als gemeineuropäisches Kontrollverfahren zur Sicherung der europäischen Demokratie beiträgt und zugleich die Einheit und Funktionsfähigkeit des Unionsrechts wahrt.
Die Arbeit wurde mit dem Friedwart-Bruckhaus-Preis 2025 (Hanns-Martin-Schleyer-Stiftung) sowie dem Fakultätspreis 2025 der LMU München ausgezeichnet.
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