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Es ist der ganz besondere Liebesroman, der unter die Haut geht. Alles ist zugleich so unheimlich und so romantisch wie nirgendwo sonst. Werwölfe, Geisterladies, Spukschlösser, Hexen, Vampire und andere unfassbare Gestalten und Erscheinungen ziehen uns wie magisch in ihren Bann. Moonlight Romance bietet wohlige Schaudergefühle mit Gänsehauteffekt, geeignet, begeisternd für alle, deren Herz für Spannung, Spuk und Liebe schlägt. Immer wieder stellt sich die bange Frage: Gibt es für diese Phänomene eine natürliche Erklärung? Oder haben wir es wirklich mit Geistern und Gespenstern zu tun? Die Antworten darauf sind von Roman zu Roman unterschiedlich, manchmal auch mehrdeutig. Eben das macht die Lektüre so fantastisch...
Der Maskierte drückte ihr die Spitze des Messers gegen den Hals. »Wenn du um Hilfe schreist, bist du tot!«, drohte er, und der Ausdruck in seinen Augen, die sie durch die beiden Löcher in der Maske sehen konnte, verlieh dieser Warnung unmissverständlich Nachdruck. Ihre Lippen begannen zu zucken, Angst begann in ihren Zügen zu wühlen, und der Drang, diese Angst hinauszubrüllen, wurde geradezu übermächtig in ihr. Aber ihr Verstand besiegte diesen Reflex, und ihr entrang sich nicht der leiseste Laut. »Es ist kein Spaß!«, zischte er, richtete sich auf, wandte sich ab und ging zum Fenster, ließ die Jalousie herunter, drehte sich wieder herum und – erschrak bis in seinen Kern. Die Frau musste sich lautlos aus dem Bett erhoben haben. Nun stand sie einen Schritt vor ihm, in ihren Augen loderte der blanke Hass, und aus einer klaffenden Wunde an ihrem Hals pulsierte unaufhaltsam ein Strom dunklen Blutes. Sie hatte die Hände erhoben und die Finger wie zu Krallen gekrümmt. Ihr Gesicht hatte sich verändert. Es war nicht mehr das Antlitz der Frau, in deren Haus er eingedrungen war. Der Eindringling wollte schreien, sein Herzschlag drohte auszusetzen, und er spürte ihre Hände, die kalt waren wie blankes Eis, an seiner Kehle ... Nach mehrstündiger Beratung durch die Große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg verkündete der vorsitzende Richter Johann Pirner das Strafmaß. Es lautete lebenslanger Freiheitsentzug für Hubert Brunner, außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was bedeutete, dass eine Begnadigung nach mindestens fünfzehn Jahren ausgeschlossen war. »Ich habe niemand umgebracht«, flüsterte der bleiche Verurteilte vor sich hin und ließ dabei den Richter nicht aus den Augen. »Dieses Urteil ist ein Justizirrtum. Ich bin unschuldig.« Richter Pirner begründete ohne die Spur einer Gemütsregung das Urteil.