Die vorliegende Arbeit betrachtet das Zusammenspiel der Bargeschäftsausnahme mit ihrer Rückausnahme nach
133 Abs. 1 3 InsO. Dabei wird systematisch-teleologisch untersucht, ob das in
142 Abs. 1 InsO eingefügte Unlauterkeitserfordernis in den Tatbestand der Vorsatzanfechtung zu transferieren ist. Erforscht wird sodann der Normzweck des
142 InsO anhand der betroffenen Interessen, ihrer Bewertung und Abwägung, die sich im Tatbestand niedergeschlagen haben. Mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse werden die Auslegung und praktische Handhabung der einzelnen Bargeschäftsvoraussetzungen reflektiert.
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