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Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde 1957 auch in dem Bestreben geschlossen, die Volkswirtschaften der europäischen Völker dadurch zu einigen, daß der Abstand zwischen einzelnen Gebieten und der Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringert wird. Zunächst vertraute man darauf, daß die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes schon allein ausreichen würde, um eine regionale Angleichung der Lebensverhältnisse zu bewirken, mußte aber schon bald feststellen, daß diese Erwartungen durch den Integrationsprozeß nicht erfüllt wurden. Daraufhin wurde Anfang der siebziger Jahre im Zusammenhang mit der Verwirklichung einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eine aktive europäische Regionalpolitik beschlossen; seit Mitte der achtziger Jahre steigen die Ausgaben der Europäischen Gemeinschaft dafür stark an: Im Jahr 1996 stellte die Gemeinschaft im Rahmen ihrer verschiedenen Strukturfonds mehr als 52 Mrd. DM, das sind rund 33 % ihrer gesamten Haushaltsmittel, zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in der Europäischen Union zur Verfügung.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die institutionelle Entwicklung der EG-Regionalpolitik von ihren Ursprüngen an bis in die Gegenwart und die Veränderungen ihrer Konzeption im Laufe der Zeit im einzelnen aufzuzeigen sowie im Rahmen einer empirischen Analyse zu untersuchen, ob und in welchem Umfang die Strukturhilfen im Rahmen der EG-Regionalpolitik zu einer regionalen Angleichung der Lebensverhältnisse in der Europäischen Union beigetragen haben.
Die empirische Analyse kommt - auch mit Hilfe eines neu entwickelten Analyseinstrumentariums - zu den Ergebnissen, daß sich bei Verwendung nominaler Größen durchwegs eine Verringerung der Disparitäten zwischen den Regionen der Gemeinschaft feststellen läßt; führt man die Disparitätenanalyse jedoch auf der Basis von realen Größen durch, so ist so gut wie keine Angleichung der Lebensverhältnisse erkennbar. Unterscheidet man die Veränderung d