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- regelmäßig Gegenstände auf Online-Plattformen verkaufst, - deine Wohnung oder dein Wohnmobil über Online-Portale vermietest, - Online-Dienstleistungen anbietest, wie zum Beispiel Nachhilfeunterricht usw.Etsy, eBay, Kleinanzeigen, Vinted, Amazon Marktplatz – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen. Neben Online-Verkäufern und Online-Verkäufen wird das Anbieten von Dienstleistungen gemeldet. Das betrifft beispielweise die Vermietung von Ferienwohnungen (auch über AirBnB) und Wohnmobilen, aber auch Transportdienstleistungen, Handwerkerleistungen, Reinigungsservice, Unterricht und vieles mehr. Das PStTG führt dabei keine neue Steuer ein, sondern soll sicherstellen, dass die bestehenden Steuergesetze beachtet werden und die (gewerblichen) Anbieter ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Private Anbieter werde in den meisten Fällen nichts zu befürchten haben und weiter als Privatanbieter handeln können. Es wird aber einige Fälle geben, in denen – oft unbeabsichtigt – davon ausgegangen wird, dass man privat handelt, tatsächlich aber ein gewerbliches Handeln vorliegt. Der Ratgeber zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz erklärt ausführlich diese und viele weitere Themen: Was ist eine »Plattform« im Sinne dies Gesetzes? Eine Internetseite, auf der sich Nutzer vernetzen und Rechtsgeschäfte miteinander abschließen können. Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden? Verkäufe und Dienstleistungen von gewerblichen Händlern und Privatpersonen, die pro Jahr auf einer Plattform mindestens 30 Verkaufsabschlüsse machen oder mindestens 2.000 Euro damit einnehmen. Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt? Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und noch einiges mehr. Was müssen Verkäufer/Anbieter jetzt tun? In vielen Fällen zum Glück nichts! Die Einnahmen aus dem gelegentlichen Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind und bleiben steuerfrei. Beim Verkauf von Wertgegenständen musst du eine Spekulationsfrist beachten und die Freigrenze, bis zu der du keine Steuern zahlen musst.