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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,5, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mitglieder der Vereinten Nation haben sich in der UN Behinderten Rechtskonvention in Artikel 27 darauf verständigt, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit und Beschäftigung (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) haben und auch durch Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen dürfen und sollten. Arbeit hat in der modernen Gesellschaft eine Vielzahl von Funktionen und nimmt einen großen zeitlichen Anteil in unserem Leben ein. Grundlegend gilt regulär, dass in westlichen Gesellschaften nur Erwerbsarbeit als "echte" Arbeit anerkannt wird. Arbeit soll materiell absichern.Daneben hat Arbeit eine strukturierende Funktion, denn sie teilt das Leben räumlich in den Wohnbereich und in den Arbeitsbereich und trennt ebenso zwischen Freizeit und Arbeitszeit. Durch diese Trennung kommt ihr ein bedeutendes Gewicht im Rahmen der Normalisierungsidee zu. Neben der strukturierenden Funktion hat Arbeit auch eine soziale Funktion. Dadurch, dass Menschen viel Zeit in ihrer Arbeitsstätte verbringen (2008 arbeiteten die deutschen Arbeitnehmer im Schnitt 41,2 Std pro Woche), geschieht dort weit mehr als die reine Arbeitstätigkeit, es findet dort Kommunikation und Austausch statt und es können unter anderem auch private relevante Kontakte entstehen. Erwerbsarbeit ist bedeutend für die soziale Anerkennung und somit für die Stellung der eigenen Rolle in der Gesellschaft. Die Erwerbsarbeit definiert zu weiten Teilen den sozialen Status. Letztlich ist Erwerbsarbeit auch Aktivität und sie macht deutlich, dass man durch seine Tätigkeit zu etwas im Arbeitsleben beiträgt und sich in die Gesellschaft mit seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten einbringt... Um die Schlaglichter auf mögliche Schritte dieser Entwicklung hinwerfen zu können, wird zunächst die Begrifflichkeit der beruflichen T