Zum WerkSeit 1.8.2022 ermöglicht das Anwaltliche Berufsrecht die Gründung einer Anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft. Anwältinnen und Anwälte können sich seitdem, ggf. auch gemeinsam mit anderen Angehörigen der freien Berufe im In- und Ausland, aus Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Patentanwaltschaft, in jeglicher in der EU zulässigen Rechtsform zusammenschließen, etwa auch in einer GmbH & Co. KG. Damit einher gehen eigene Berufspflichten, z.B. für die Berufshaftpflichtversicherung, aber auch andere Compliance-Vorgaben. Diese Neuerscheinung zeigt die Chancen und Möglichkeiten für die Anwaltschaft auf. Auch das MoPeG, das zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist, wird bereits berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blick- mit der großen BRAO-Reform zum 1.8.2022
- behandelt auch bereits die Auswirkungen des MoPeG
- neue Chancen für die Anwaltschaft durch interprofessionelle Kooperation
ZielgruppeFür die (Patent-)Anwaltschaft, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Juristenschaft bei Versicherungen und Berufsverbänden, Richterschaft in der Anwaltsgerichtsbarkeit.