Die Neubearbeitung 2011 analysiert fundiert die Entwicklungen des Abstammungsrechts. Berücksichtigt werden dabei u.a. die zentrale neue Vorschrift des
1598a und das Verfahren zur Durchsetzung des hierdurch begründeten Anspruchs auf Vaterschaftsklärung sowie das Anfechtungsrecht der zuständigen Behörde zur Vermeidung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen (
1600 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6). Die Kommentierung nimmt zudem kritisch Stellung zu rechtspolitischen Herausforderungen wie etwa den neuen Formen künstlicher Fortpflanzung (Eizellen-, Embryonenspenden).
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